Lokales Engagement zahlt sich aus 


Ob Handel, Handwerk, Dienstleistung oder Industrie: Engagieren Sie sich für Ihren und unseren gemeinsamen Standort und sparen Sie dabei echtes Geld! Der steuerfreie Sachbezug* ermöglicht die steuerfreie Auszahlung in Form von Gutscheinen.

Wir bieten diese steuerfreie Auszahlung mit dem heimvorteil-System ab dem 01.01.2022 an.

Wenn Sie Interesse haben, dann schreiben Sie einfach eine Mail an heimvorteil@grafenkind.de und wir melden uns bei Ihnen!


Top für Unternehmen

Attraktiv für Mitarbeiter

Stark für den Standort



* steuerfreier Sachbezug

Rechtsgrundlage

Rechtliche Grundlage für den steuerfreien Sachbezug ist § 8, Absatz 2, Satz 3, EStG. Das ermöglicht Arbeitgebern die Auszahlung von bis zu 50,- € pro Monat und Mitarbeiter ohne steuerliche Abgaben - der sogenannte Arbeitgeber-Gutschein. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater. 

Dokumentationspflicht

Arbeitgeber müssen dokumentieren, wann welcher Mitarbeiter welchen Gutschein bekommen hat. Für die Praxis gilt: 

Es darf pro Monat ein Gutschein bis max. 50,- € überreicht werden. Wichtig ist dabei der Tag der Übergabe: Hier ist sicherzustellen, dass nicht zwei Gutscheine innerhalb eines Kalendermonats ausgehändigt werden, also z.B. einmal am 01. des Monats und dann nochmal am 31. im selben Monat. 

Der Arbeitgeber sollte sich zudem den Empfang eines Gutscheins vom Arbeitnehmer mit Datum und Unterschrift quittieren lassen, z.B. auf einer Fotokopie des Gutscheins, und den Beleg zum Lohnkonto hinzufügen.